Die europäische Rahmenrichtlinie fordert nicht die Entfernung des Wehrs
Immer wieder hören wir von der Stadt und der unteren Wasserbehörde, "das Wehr müsse weg," weil die europäische Wasserrahmenrichtlinie das fordere. Zunächst zum rechtlichen Aspekt: Es gibt eine europäische Wasserrahmenrichtlinie, die die Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht umzusetzen hatte. Das geschah mit dem Wasserhaushaltsgesetz. Um Gewässer in den Zustand zu bringen, den das Gesetz fordert, will man Kommunen bzw. deren Wasser- und Bodenverbände fördern. Dazu gibt es in NRW die zugeordnete Förderrichtlinie, die auf die Blaue Richtlinie NRW verweist. Letztere wurde dem Wasserhaushaltsgesetz angepasst. In dieser Blauen Richtlinie ist schon in der Einleitung zu lesen:
"So entziehen sich z. B. Gewässer in Innenstadtbereichen ........einer naturnahen Entwicklung im engeren Sinne, obwohl auch für diese Gewässer das Ziel „gutes ökologisches Potenzial“ gilt.“
Das Wehr und ein Teil der Stauanlage befinden sich im Innenstadtbereich von Drensteinfurt
Dieser Zusammenhang ist den teuer bezahlten Planungsexperten offenbar ebenso wenig aufgefallen, wie der Politik und den Wasserbehörden. Rechtliche Recherchen gehören scheinbar nicht zu deren Lieblingsaufgaben.
Die Behauptung „das Wehr muss weg“ ist mit keiner der zugrundeliegenden Normen zu begründen. Streng genommen müsste Drensteinfurt gar nichts tun, denn der Durchgängigkeit für marine Fauna ist mit einer Fischtreppe bereits genüge getan. Nebenbei ist das 50 Jahre alte Wehr gebrauchstüchtig und der eigentlich bewegliche Teil, die Fischbauchklappe, besteht aus Stahl. Sie ist reparierbar und ersetzbar und ihr Antrieb, ein Hydraulikzylinder ist jederzeit beschaffbar. Die wehrbauenden Ingenieure haben für den Fall einer erforderlichen Reparatur des Wehres bereits U-Profile für eine Schottwand integriert, damit im Reparaturfall der Wasserstand der Stauanlage gehalten werden kann. Es wird außerdem behauptet, dass kleinere Lösungen, wie z. B. der Neubau einer Fischtreppe, nicht gefördert werden können. Seltsamerweise gibt es in Münster jedoch gleich drei Wersestauwehre, die nicht rückgebaut worden sind, aber von denen zwei trotzdem gefördert wurden, und zwar sogar mit 80% (Pleister Mühle und Harvichshorster Mühle wurden zu 80% gefördert, Sudmühle ist bisher noch nicht beantragt). Das begründet die Stadt Münster damit, dass durch die mit dem Rückbau verbundene Grundwasserabsenkung, Schaden für die Stadt Münster drohe. Das ist korrekt, nur in Drensteinfurt droht viel größerer Schaden durch einen Rückbau der Stauanlage: einerseits für die historische Schlossanlage, andererseits für die viel erheblichere Bebauung als an den Münsteraner Wehren und schließlich für die die Stauanlage umgebende Vegetation.
Die Bundesanstalt für Wasserbau schreibt dazu:
„Setzungs- und Bauschäden:
Oftmals finden sich bauliche Anlagen, wie z.B. Gebäude, Straßen, Brücken u. ä. im Umfeld einer Wehranlage. Durch den Gewässeraufstau haben sich der Grundwasserspiegel und somit die Bodenwasserverhältnisse dem Stauniveau angepasst. Sind die baulichen Anlagen nach dem Gewässeraufstau gegründet worden, ist es möglich, dass es nach Stauabsenkung infolge des Rückbaus einer Stauanlage zu Bodensetzungen und somit zu Bauwerksschäden kommen kann. So wird zur Vermeidung eventueller Schäden bei Bauwerken im Einflussbereich eines Aufstaus in der Praxis oftmals auf einen Rückbau verzichtet.“
Die reiche Reg. Bez.-Hauptstadt Münster geht also an ihren eigenen Stauanlagen Risiken nicht ein, die die obere Wasserbehörde der kleinen Stadt Drensteinfurt (mit enormen Haushaltsproblemen) im gleichen Regierungsbezirk zumutet. Und die Stadt Drensteinfurt wehrt sich nicht gegen diese Planung, sondern unterstützt sie noch.