Fehlentwicklung bei geplanter Umgestaltung der Werse.
Die Planer (Wasser- und Bodenverband, Stadt Drensteinfurt und Obere Wasserbehörde Münster) für die sogenannte „Renaturierungsmaßnahme“ der Werse in Drensteinfurt verfolgen das Ziel, die Stauanlage in Drensteinfurt komplett abzubauen, ohne die komplexe Ausgangssituation in Drensteinfurt auch nur annähernd verstanden zu haben und ohne ihr mit entsprechend hoher Fachkompetenz und der Berücksichtigung aller Risiken ausreichend Rechnung zu tragen. Um dieses Ziel zu erreichen und die Bevölkerung zu überzeugen verbreiten sie lauter Halb- oder gar Unwahrheiten zur Stauanlage in Drensteinfurt und kennen dabei keine Skrupel:
- Sie verstoßen gegen das Vergaberecht, das auch für Planungen gilt, umgehen damit einen fachlichen Wettbewerb und die mögliche Auswahl von hoher fachlicher Expertise, die für ein so komplexes und risikoreiches Projekt dringend erforderlich wäre.
- verdrehen die Rechtsgrundlagen
- riskieren unnötigerweise den Hochwasser- und Dürreschutz von Kulturanlagen und Anrainern,
- verschweigen mögliche Auswirkungen von Dürreperioden auf
Flora/Fauna und Wasserqualität des Mäanders sowie auf die Pfahlgründung des Schlosses und die Grünanlagen der Umgebung
- erwürgen die Natur mit riesigen Spundwänden und Verrohrungen und nennen das „Renaturierung;“
- bagatellisieren die Auswirkungen von Grundwasserabsenkung und Erschütterungen auf die Wohnquartiere durch die geplante 1,2 km lange und 11m tiefe Verrammung von Spundwänden
- konstruieren als Neuestes eine Gefährdung der Unterlieger durch unsere Stauanlage und verschweigen oder verkennen deren Regulierungspotential, das gerade auch die Unterlieger vor Risiken schützen kann. Die Behauptungen haben wohl auch das Ziel die Bürger gegeneinander aufzubringen, um dann im Hintergrund fröhlich weiter planen zu können.
Ausgangssituation:
Für die Frage, wie in Zukunft mit Hochwasserschutz und Naturschutz bei Gewässern umgegangen wird, ist immer die konkrete Ausgangssituation zu berücksichtigen: In Drensteinfurt liegen das Wehr und der größte Teil des zur Diskussion stehenden Geländes im Innenstadtbereich, direkt an der Schlossanlage, dem wichtigsten Kulturgut der Stadt, und direkt an stark besiedelten Wohngebieten sowie einem Supermarktgelände. Die Blaue Richtlinie NRW sagt hierzu eindeutig, dass die gesetzlichen Regelungen für Gewässerschutz in Innenstadtbereichen nicht gelten. Eine Entscheidung für den Rückbau der Stauanlage wäre also keine gesetzliche Notwendigkeit (Damit fallen auch etwaige Fristen weg.), sondern eine politische, freiwillige Entscheidung, die, wenn sie denn nach Abwägung aller Risiken getroffen wird, auch keine bestimmte Maßnahme erfordert, sondern viele Varianten offenlässt, solange der Hochwasserschutz und nachrangig der Gewässerschutz hinreichend beachtet werden. In diesem Spektrum sind dann nach Gesetzeslage auch sämtliche Maßnahmen förderungswürdig. Und zwar aus guten Gründen. So führt die Bundesanstalt für Wasserbau aus, dass wenn Stauanlagen neben Wohngebieten liegen, die nach dem Bau des Wehres erbaut wurden, eher auf den Rückbau der Stauanlage verzichtet wird wegen der zu befürchtenden Immobilienschäden durch die Grundwasserabsenkung. Genau mit diesem Argument erhält Münster seine drei Wersewehranlagen Pleister Mühle, Sudmühle und Harvichshorster Mühle und bekommt diese Maßnahmen auch noch gefördert. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz und die zugeordneten Förderlinien in NRW schreiben auch keine bestimmte Maßnahme vor, sondern heben nur hervor, dass der Hochwasserschutz vor dem Ziel des Gewässerschutzes (Durchgängigkeit) steht. Die Frage ist also, ob die vorgestellte freiwillige Projektplanung sämtliche Risiken im Blick hält und dafür sinnvolle, vertretbare und verhältnismäßige Lösungen findet.
Risiken:
Die Stauanlage in Drensteinfurt, die 1970 errichtet wurde, schützt die Stadt und das Umland seit nunmehr über 50 Jahren zuverlässig vor Hochwasser (für die Experten: nach HQ 100/Jahrhundertwasser). Sie beinhaltet auch bereits eine Fischtreppe, die allerdings erneuert und verbessert werden könnte. Die Stauanlage stellt auch in Extremwetterlagen ein zuverlässiges Regulierungsinstrument dar, das bisher leider zu wenig gepflegt wurde (Verantwortung des Wasser- und Bodenverbandes, sowie des Stadtbauamtes) und dessen strategische Optionen für den Hochwasserschutz des weiteren Flussverlaufes bisher nicht oder nicht ausreichend genutzt wurden. Dies hat auch mit der Nichtexistenz einer Wasserstrategie für die gesamte Werse zu tun, für die die Obere Wasserbehörde in Münster (Hochwasserrisikomanagement) eigentlich zuständig wäre, dies aber bisher leider nicht leistet. Stattdessen widmet sich diese Behörde offenbar in Nichtbeachtung der Gesetzeslage der Frage, wie sie Gewässerbaumaßnahmen in eine bestimmte Richtung lenken könne; hierzu trifft sie eine interne Absprache die die von den o.g. Gesetzen eröffneten Möglichkeiten in unzulässigerweise einschränkt. Eine solche interne Absprache ist gesetzeswidrig: Behörden führen Gesetze aus und haben nicht das Recht eigene Gesetze zu erfinden und diese dann zur Grundlage z.B. von Förderungsentscheidungen zu machen. Auf eine Bürgeranfrage wurde diese interne Absprache darüber hinaus als "nicht zu veröffentlichen" erklärt. Dies ist ein klarer Verstoß gegen rechtstaatliche Prinzipien, denn damit sind der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. Das ist nicht tragbar: Die reiche Reg. Bez. Hauptstadt Münster geht an ihren Stauwehren Risiken nicht ein, die die obere Wasserbehörde der kleinen Stadt Drensteinfurt im gleichen Reg. Bez. zumutet. Wie bereits erläutert, handelt es sich in Drensteinfurt um eine Innenstadtlage des Stauwehres, die noch dazu durch das Schloss, welches wegen der Pfahlbauten auf Bewässerung angewiesen bleibt, und die durch direkte umfangreiche Besiedelung besonders komplex ist und für solche, selbst freiwillige Projekte daher eher ungeeignet. Vieles steht und fällt zudem mit der Kompetenz der Planer. Mindestens wäre es erforderlich, für die Planung Experten in das Boot zu holen, die für solche Spezialfälle fachlich eindeutig ausgewiesen sind und über eine große Erfahrung verfügen. Leider waren/sind? sich weder der Wasser- und Bodenverband noch die Stadt dieser Verantwortung bewusst. Wie anders ist es zu erklären, dass sie, obwohl die EU bei Projekten dieser Größenordnung auch für die Planung eine öffentliche Ausschreibung vorschreibt, die Planung freihändig vergeben haben. Davon mal abgesehen, haben sie damit bewusst auf einen fachlichen Wettbewerb und die Möglichkeit der Auswahl hervorragender Experten verzichtet. Auch dieses Vorgehen ist angesichts der Risiken und der Kosten nicht tragbar. Warum sich die Auftraggeber so verhielten, darüber können wir nur spekulieren. Je mehr man sich mit dem Thema beschäftigt, desto offensichtlicher werden diverse Interessenerquickungen zwischen Wasser- und Bodenverband, Politik/Verwaltung und dem beauftragten Planungsunternehmen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Die unzureichende Expertise des Planungsunternehmens wurde so auch bereits bei der Info- Veranstaltung am 9.11.23 deutlich, als viele kritische, auch fachkritische Fragen von Bürgerinnen und Bürgern nur ausweichend oder gar nicht beantwortet wurden. Auch bei der Bauausschusssitzung, bei der kritische Bürgerinnen und Bürger leider keine Fragen stellen und nicht kommentieren dürfen, wurde leider klar, dass ungeachtet der bereits geäußerten Kritik in unveränderter Weise fröhlich weiter geplant wird. Die angebliche Offenheit des Projektes wird zwar verbal deklariert, aber politisch bisher nicht eingelöst. Anhaltspunkte für eine wirkliche Kursänderung wurden bisher nicht erbracht. Der Vorsitzende der Planungskommission ist weiterhin im Amt. Der zitierte Hydrologe ist z.B. bisher weder namentlich noch mit einem Gutachten in Erscheinung getreten. Jeder der mit Gutachten zu tun hat, weiß aus Erfahrung, wie schwierig es ist, unabhängige Gutachter zu finden. Im Übrigen brauchen wir dann nicht nur einen unabhängigen Hydrologen, sondern auch einen unabhängigen Seismologen, zur Messung der Erschütterungen und deren Auswirkungen. Auch im nächsten Schritt soll wieder dasselbe Planungsunternehmen wie bisher die Planung als Auftrag (wieder freihändig?) erhalten, in dem es auch weiterhin zunächst nur um die völlig überteuerte, unverhältnismäßige und risikoreiche Variante 11 (das 20 Millionen-Projekt) gehen wird. So werden bereits in der Planung große Summen aus einem leeren Stadthaushalt entnommen, der nun für viele andere, wichtigere Projekte (denn dies ist ein freiwilliges) nicht mehr zugängig ist. Die angesetzten ca. 20 Millionen sind auch nur die reinen Baukosten (Stand jetzt) und berücksichtigen weder Planungskosten, Gutachten, Erhaltungskosten, Entschädigungen für Anrainer, noch zu erwartende Preissteigerungen etc.). Der Bürgermeister aber meint, das wären alles Peanuts, außerdem gäbe es bei einem so großen Projekt immer Verlierer. Die vorgestellte Projektplanung geht unserer Meinung nach von falschen technischen Einschätzungen aus (Grundwasserabsenkung, Brückenkonstruktion, Hochwasserschutzleistung des Mäanders etc.): Der Mäander, der in fachlich unzulässigerweise statt mit HQ extrem (Milleniumhochwasser) nur mit HQ 100 (Jahrhunderthochwasser) berechnet wurde, erhöht das Hochwasserrisiko bei Extremwetterlagen, von denen man in Zukunft wegen des Klimawandels leider häufiger ausgehen muss. Dann aber wird keine zusätzliche Regulierungsmöglichkeit durch eine Stauanlage mehr vorhanden sein, weil diese ja rückgebaut wurde. In Dürreperioden werden das Niedrigwasser des Wersemäanders oder gar die (bereits häufiger geschehene) Austrocknung des Erlebachs (und potenziell auch des dann flachen Wersemäanders) die Fische elendig verenden lassen, also die Flora/Fauna gefährden. Die fehlende Bewässerung des Schlosses wird dessen Bestand gefährden und die Grundwasserabsenkung wird die Immobilien und Grünanlagen eines ganzen Wohngebietes sowie des Schlosses und der Parkanlagen schädigen. Die vorgesehene Spundwand von 11m Tiefe und 1,2km Länge wird beim Einrammen die Gebäude zusätzlich erschüttern und viele Schäden hervorrufen.
Abgesehen davon, dass die Spundwandidee auf einer falschen technischen Einschätzung der Grundwasserabsenkung beruht, die durch eine solche Anlage nicht in den Griff zu bekommen ist. Das bestätigt auch die Bundesanstalt für Wasserbau. Die kilometerlange und tiefe Stahlspundwand hat im Übrigen nichts mit Renaturierung zu tun. Deren Einbau ist wohl eher als Pervertierung dieser Idee zu bezeichnen.
Gez. Prof. Dr. Hannelore Küpers, Dipl. Ing. Heinrich Küpers, An der Werse 15; 48317 Drensteinfurt; E-Mail: hkuepers@dg-email.de; Tel.: 02508 3820154