Bemerkenswert ist folgendes: Es wird ausschließlich auf die Anknüpfung an den 10 Jahre alten Entwurf des Planungsbüros Rummler und Hartmann Bezug genommen, der nunmehr umgesetzt werden soll. Dieser mündet allein in der Variante 11 der von Planungsbüro Gnegel vorgestellten Entwürfe. Hieraus folgt, dass die Vorstellung des Projektes Variante 11 am 23.11.2023 als mögliche Variante in der Dreingauhalle durch Vertreter des Ingenieurbüros Gnegel (warum nicht weiterhin Rummler und Hartmann,) von Anfang an alleinige Zielsetzung des "Städtebaulichen Vertrages" gewesen sein muss und die weiter vorgestellten Planungen lediglich der Bürgerberuhigung dienen sollten.
Weiterhin ist zu entnehmen. dass die Umsetzung der Planungsvariante 11 von Anfang an in ein Planfeststellungsverfahren münden soll. Abschließend ist vorgesehen, dass der festgestellte Plan zur Umsetzung an das Dezernat K21 abgegeben wird. Dieses Dezernat ist für Enteignungen zuständig.
Der Bürgermeister, hat diesen Vertrag unterzeichnet und anschließend dem WUB zur Gegenzeichnung vorgelegt (vgl. Datum der Unterzeichnungen) Er hat diese Vorgehensweise von Anfang an dem WUB vorgegeben. Daher ist es für uns erstaunlich, dass er am 23.11.23 in der Dreingauhalle öffentlich erklärt hat, der Vorgang liege beim WUB und die Stadt Drensteinfurt habe mit dem weiteren Procedere nichts zu tun. Dies auch mit Blick darauf dass er es zum Vertragsinhalt gemacht hat, dass entweder er selbst oder Herr Britten ab Leistungsphase 3 HOAI an den Gesprächen mit dem Planungsbüro zu beteiligen ist und dass die Stadt ab Leistungsphase 4 ff. HOAI an der Planung beteiligt wird.
Noch spannender würde es, wenn wir den Planungsvertrag zwischen dem WUB und Planungsbüro Gnegel erhalten würden. Dieser wird allerdings bisher strikt geheim gehalten.