Zustand, Lebensdauer und Arbeitsweise des Wehrs in Drensteinfurt.
In der Präsentation vom 9.11.23 des Wasser- und Bodenverbands Werse-Drensteinfurt wurde behauptet, dass unsere Stauanlage nur noch eine kurze Lebenserwartung habe und im übrigen auch nicht mehr zeitgemäß sei, weil kein Geschiebetransport möglich ist. Diese Aussage ist wissentlich oder unwissentlich unrichtig, wobei wir beides als problematisch ansehen. Sie bezieht sich auf die Kriterien, die im Rahmen von § 34 WHG bei der Frage des Fortbestehens einer Stauanlage zu prüfen sind.
Danach geht es bei der Durchgängigkeit von Gewässern einerseits um die biologische Durchgängigkeit, die bereits durch die Anlage von Fischwechseleinrichtungen (Fischtreppen) erreicht werden kann. Zum anderen geht es um die hydromorphologischen Strukturen und damit um die Lebensraumverhältnisse der Werse, die infolge des Wehrs entstehen oder entstehen können. Zu letzterem haben wir die zuverlässige Aussagen zur Wasserqualität vom Angelverein Wersetal 80 erhalten, der eine gute Wasserqualität bestätigt. Außerdem verfügt unser Drensteinfurter Wehr in Wahrheit über einen Geschiebetransport, der allerdings in der Vergangenheit vermutlich nie genutzt wurde und dadurch eine evtl. Sedimentenablagerung im Bereich der Stauanlage begünstigt haben könnte. Die Konstrukteure des Wehrs haben bereits im Jahr 1971 dieses Problem erkannt und konstruktive Vorsorge getroffen. Bei dem Bau der Stauanlage wurden beidseitig 2 Spülschieber mit NW 500 Leitung bis zur Beckensohle und quer neben der Fischbauchklappenlager eingebaut. Daher ist ein Geschiebetransport vorhanden. Er muss nur gewartet und genutzt werden.
Auch die Angaben zu einer angeblich kurzen Lebensdauer des Stauwehrs können nicht nachvollzogen werden, sie wurden allerdings auch nur behauptet und nicht begründet. Angeblich soll sie nur rd. 70 Jahre betragen.
Unsere Stauanlage mit einer ca. 51 m tiefen Stahlgründung und hochwertigem Wasserbeton wurde im Jahr 1971 hergestellt, mit Stahlkomponenten, welche jeder Zeit repariert oder erneuert werden können. Wir werten die Angaben zur Nutzungsdauer der Anlage als reine Zweckbehauptung ohne jedwede Substanz.
Nehmen wir als Beispiel den `Canal du Midi´. Er verläuft über den Bergsattel zwischen den Pyrenäen und dem französischen Zentralmassiv. Er wurde fertiggestellt im Jahre 1681. Dank Wartung und Pflege ist er mit seinen gemauerten Bauwerken 343 Jahre voll funktionsfähig erhalten geblieben. Es sind keine hochwertigen, Baustoffe eingesetzt worden. Es war im Mittelalter!
Es ist uns gelungen, die Technik der Stauanlage mit Hilfe von 50 Jahre alten Dokumenten nachzuzeichnen.
Die Stauanlage ist 1971 nach DIN19700 und allen Regeln der Technik optimal gebaut worden und entspricht noch heute allen Anforderungen der DIN19700. Es sind alle Vorkehrungen getroffen worden, dass ein Trockenfallen der Werse bei sachgemäßer Bedienung nicht möglich ist.
§ 36 Abs. 2 WHG verlangt, dass eine Stauanlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten wird. Das Wehr muss also nicht weg, sondern nur gepflegt und instand gehalten werden! Weder die europäische Wasserrahmenrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz noch die blaue Richtlinie NRW fordern so etwas!